Kommunalwahl. Bisschen tricky, aber wichtig!

02.04.2019

Parallel zur Europawahl finden am 26. Mai in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen und die Kreistagswahl statt. Zwei Wahlen, die direkten Einfluss auf die Entwicklung Deiner Stadt oder Gemeinde haben. Betrachten wir heute mal die Kommunalwahl.

wahlen 2019

Insgesamt werden im Ländle am 26. Mai rund 19.000 Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden gewählt. Kein Wahlverfahren in Deutschland ist dabei für Wähler, Parteien und die Gemeinden so schwierig wie das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg. Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Die
Gemeinde schickt Dir drei Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung zu, auf der auch die Adresse Deines Wahllokals angegeben ist. Selbstverständlich kannst Du auch bei der Kommunalwahl per Briefwahl wählen. Auch die Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen erhältst Du rechtzeitig von der Gemeinde zugeschickt, so dass Du in
Ruhe zuhause Deine Stimmen verteilen kannst.

Du kannst genauso viele Stimmen abgeben, wie Räte und Rätinnen in der Gemeinde zu wählen sind. Du kannst kumulieren und panaschieren. Was ist den das? Kumulieren bedeutet »häufeln«, also bis zu drei Stimmen auf einen Bewerber abgeben. Panaschieren bedeutet »mischen«, also nach Deinem Geschmack Bewerber aus
verschiedenen Wahlvorschlägen auf einem Stimmzettel zusammenzufügen. Uff, klingt verdammt schwierig. Ist es aber nicht. Du musst allerdings ein wenig aufpassen, dass Du Dich nicht verzählst, sonst ist Dein Stimmzettel ungültig.

Deine Möglichkeiten noch einmal zusammengefasst:

  • Du gibst einen Stimmzettel, der Dir gefällt, unverändert ab. So bekommt jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel eine Stimme von Dir.
  • Oder Du kannst Bewerber, die Du persönlich besser findest, aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen.
  • Und Du kannst einem Bewerber, den Du unbedingt im Gemeinderat haben willst, bis zu drei Stimmen geben. Achtung: Dafür musst Du andere streichen.

Denn Du hast nur so viele Stimmen insgesamt zu vergeben, wie Räte gewählt werden sollen. Also nicht verzählen, sonst ist es Essig mit Deiner Wahl! Und Du musst die Anzahl der jeweils auf einen Bewerber vergebenen Stimmen genau angeben: 1, 2 oder 3. 

Genaue Infos, wie, wo und was zu wählen ist, findest Du auch unter www.kommunalwahl-bw.de. Entscheidend aber ist, geh’ zur Wahl! Es geht um Deine Schule, den Skaterparcours, den Jugendtreff oder das Schwimmbad.

Nutze Dein demokratisches Wahlrecht und gestalte Deine Zukunft und die Deiner Gemeinde mit!

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